Fördermittel


Die richtige Förderung ist bares Geld wert!

Deutschlandweite Fördermöglichkeiten

Sie möchten in Ihre berufliche Zukunft investieren und Ihre Karriere mit unseren Fernlehrgängen voranbringen?

In Deutschland können Sie auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen, die Sie bei Ihren Weiterbildungsplänen unterstützen und finanziell entlasten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes**

  • Baden Württemberg
    Baden-Württemberg bietet derzeit leider keine Förderung für Fernkurse an.

 

 

  • Berlin
    Für Berlin sind uns aktuell keine weiteren Fördermöglichkeiten bekannt.

 

  • Brandenburg
    Mit dem Bildungsscheck werden Beschäftigte und Unternehmen bei einer beruflichen Weiterbildung gefördert:

    • Der Zuschuss für Beschäftigte beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
    • Die Förderung für Unternehmen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen.
    • Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Brandenburg unter: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/ oder 0331 6602200.

 

  • Bremen
    Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck werden Beschäftigte und kleine Unternehmen bei ihrem Weiterbildungsvorhaben gefördert. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Telefon: 0421 168891-20, https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/

 

  • Hamburg
    Der Hamburger Weiterbildungsbonus übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 750 Euro) für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter:innen) arbeiten. Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer:innen werden ebenfalls gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/  oder 040 21112-533.

 

  • Hessen
    Der Qualifizierungsscheck Hessen fördert derzeit nur Weiterbildungen, mit denen man einen Berufsabschluss erlangt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Unter www.proabschluss.de finden Sie weitere Informationen dazu.

 

  • Mecklenburg-Vorpommern
    Unternehmen können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Lehrgangskosten, maximal 3.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung-mv.de oder 0385 64682-0.

 

  • Niedersachsen
    Derzeit können nur Unternehmen eine Förderung für Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter:innen beantragen. Von den Gesamtkosten können maximal 50 Prozent gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Die NBank berät und informiert Sie unter www.nbank.de. Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023

 

  • Nordrhein-Westfalen

Der Bildungsscheck NRW unterstützt Ihre Weiterbildung mit einer Förderung bis zu 50 Prozent der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Informieren Sie sich unter 0211 8371929 und finden Sie Ihre zuständige Beratungsstelle unter www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

 

  • Rheinland-Pfalz

Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz können Sie Ihre Weiterbildung zu 60 Prozent der Fortbildungskosten (maximal 1.500 Euro) fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder 06131 967149.

 

 

  • Sachsen
    Der Weiterbildungsscheck ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Derzeit befindet sich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung in Planung. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald eine Antragstellung möglich ist. Alle weiteren Informationen erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930 und unter www.sab.sachsen.de

 

  • Sachsen-Anhalt
    Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist vom Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de oder 0800 5600757.

 

  • Schleswig-Holstein
    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert Ihre berufliche Weiterbildung mit 40 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.
    Die Arbeitgeber hat mindestens 60 Prozent der Seminarkosten zu tragen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sh.de oder 0431 9905-0.

 

Steuern sparen – leicht gemacht

Die Höhe der Ausgaben eines Fernkurses schreckt viele davon ab, auf eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen.

Unser Tipp: Die Steuererklärung bringt hnen einen Teil des Geldes zurück.

Arbeitnehmer:innen als auch Selbstständige, Eltern in Elternzeit und Arbeitsuchende können in ihrer Steuererklärung Weiterbildungskosten angeben.

Sprechen Sie für alle weiteren Fragen mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

Tipps und Hinweise

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt oder sich daran beteiligt. Auch er profitiert von Ihrem neu erworbenen Fachwissen.

Ihr Arbeitgeber kann ebenfalls Fördermittel zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter:innen beantragen. Informieren Sie sich dazu bitte auf den oben genannten Internetseiten Ihres Bundeslandes.

** Förderprogramme unterliegen einem stetigen Wandel. Die Akademie übernimmt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen.

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